Klasse B (18 Jahre)

KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen
plus Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Bei Anhängern von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Einschluss: Klasse AM und Klasse L

Klasse B96 (18 Jahre)

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Einschluss: –

Klasse BE (18 Jahre)

Alle anderen Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Einschluss: –

Klasse BF-17 (17 Jahre)

Unter Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Bei Anhängern von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird diese Fahrerlaubnis automatisch in die Führerscheinklasse B übergehen.

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Vorbesitz: –
  • Einschluss: Klasse AM und Klasse L