Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (25-km/h Kennzeichnung). Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: –
Einschluss: –
Klasse T (16 Jahre)
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).