Klasse AM (16 Jahre)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: –
- Einschluss: –
Klasse A1 (16 Jahre)
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: –
- Einschluss: Klasse AM
Klasse A2 (18 Jahre)
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren ist nur noch eine praktische Prüfung abzulegen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: –
- Einschluss: Klasse A1 und Klasse AM
Klasse A (24/20 Jahre)
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren ist nur noch eine praktische Prüfung abzulegen.
- Mindestalter: 24, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Vorbesitz: –
- Einschluss: Klasse A2, Klasse A1 und Klasse AM