Klasse A
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss:
Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
In den ersten beiden Jahren nach Erwerb des Führerscheins ist die Leistung auf 25 kW beschränkt.
Klasse A direkt
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse A1 und Klasse M
Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
Die zweijährige Beschränkung der Motorisierung entfällt.
Klasse A1
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse M
Krafträder über 50 cm³ bis 125 cm³ und einer Nennleistung bis 11 kW bis 80 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
Schneller als 80 km/h nur wenn älter als 18 Jahre.
Klasse M
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Einschluss: -
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
Klasse B
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse L und Klasse M
KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen
plus Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500kg liegt.
Klasse BE
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: -
Alle anderen Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,
die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen.
Klasse C
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: C1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig.
Klasse CE
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: Klasse C1
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig.
Klasse C1
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: -
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig .
Klasse C1E
Mindestalter: 18
Vorbesitz: Klasse C1
Einschluss: -
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Klasse D
Mindestalter: 21
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: -
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse DE
Mindestalter: 21
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: -
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
Klasse D1
Mindestalter: 21
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: -
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse D1E
Mindestalter: 21
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: -
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Klasse L
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Einschluss: -
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h auch mit Anhängern, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird (25-km/h Kennzeichnung).
Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) auch mit Anhängern.
Klasse T
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse L, M, S
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).